auch: D-Arzt; Arzt mit besonderer Zulassung durch die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfallversicherung); Ein Durchgangsarzt ist für die Behandlungsdurchführung nach Arbeitsunfällen zuständig. Er hat besondere unfallmedizinische Kenntnisse und ist koordinierend für die zuständige gesetzliche Unfallversicherung tätig. Seit geraumer Zeit müssen Durchgangsärzte ausschließlich Fachärzte mit der Facharztausbildung (Orthopädie und) Unfallchirurgie sein.