Festzuschusssystem

Bezeichnet eine besondere Form der Zuzahlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung bei der Anfertigung oder Reparatur von Zahnersatz. Der Patient erhält für eine festgelegte ärztliche Leistung einen festen Zuschuss, den Restbetrag muss er selber zahlen. Man unterscheidet prinzipiell zwei Arten von Festzuschüssen: befundorientierte Festzuschüsse gehen vom jeweiligen Befund aus, therapiebezogene Festzuschüsse setzen bei der gewählten Therapieform an. Seit 2005 greift die Zuzahlungsart der befundorientierten Festzuschüsse.