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Prophylaxe · Prothetik


Prophylaxe

Den wesentlichen Erkrankungen „Karies = Zahnfäule“ und „Parodontitis = Zahnfleischentzündung“ soll durch eine gut abgestimmte Prophylaxe vorgebeugt werden. Beide Erkrankungen entstehen durch das Zusammenwirken von krankheitsverursachenden Bakterien und unzureichender Mundhygiene. Fehlernährung durch stark zuckerbetonte Nahrungsmittel und Rauchen verstärken das Ausmaß der Erkrankung. Je früher im Kleinkindalter eine Besiedlung mit Kariesbakterien durch Ansteckung erfolgt, desto ausgeprägter ist das Kariesrisiko für das ganze Leben!

Durch konsequente Prophylaxe kann Zahnverlust heute komplett vermieden werden, die Menschen können ihre Zähne bis zum Lebensende behalten.

Die Prophylaxe umfasst hier ein weites Feld. Der Stellenwert einer regelmäßigen und ordentlichen häuslichen Zahnpflege dürfte dabei hinreichend bekannt sein.

Vom sechsten bis 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche neben den routinemäßigen Kontrolluntersuchungen Anspruch auf Individualprophylaxe. Diese prophylaktischen Leistungen umfassen Versiegelungen, Zahnpflegeunterweisungen und Fluoridierungen zum Schutz der Zähne.

Weitere Felder der Prophylaxe sind professionelle Zahnreinigungen, die krankheitsverursachende Bakterien entfernen, aber auch Prophylaxe während der Schwangerschaft.


Prothetik (Zahn)

Die Prothetik bezeichnet die Herstellung von Prothesen, in diesem Falle künstlicher Zahnersatz, und wird vom Zahntechniker ausgeführt.

Unterschieden wird in Teilprothetik und Vollprothetik.

Teilprothetik
Die Teilprothetik wird angewandt, wenn noch genügend Zähne im Kiefer vorhanden sind, um die Prothese zu befestigen, aber zu wenige, um eine Brücke in Betracht zu ziehen. Die Prothese wird in diesem Fall durch meist durch Klammern an den noch vorhandenen Zähnen befestigt. Da das Gerüst und die Klammern einer solchen Prothese individuell modelliert und dann in Metall gegossen werden, spricht man von einer Modellgussprothese. Eine solche klammerverankerte Modellgussprothese ist bei entsprechendem Befund die Prothetik-Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Manchmal bieten die noch vorhandenen Zähne aufgrund ihrer natürlichen Form oder aufgrund ausgedehnter Füllungen keinen Halt für die Verankerungsklammern. Dann wird die Anfertigung einer künstlichen Zahnkrone für die betreffenden Zähne erforderlich.

Vor Anfertigung eines Zahnersatzes müssen alle anderen Zähne saniert sein, d. h. die Kariesstellen müssen gefüllt und Zahnfleischentzündungen müssen behandelt sein. Der Patient sollte motiviert sein, seine verbliebenen Zähne gut und regelmäßig zu pflegen, damit der Zahnersatz auch eine entsprechend lange Gebrauchsphase erwarten lässt.

Als Alternative zur Klammerverankerung in der Prothetik gibt es beispielsweise die Teleskopverankerung oder die Geschiebeverankerung. Die Teleskopkrone ist eine Doppelkrone. Die „Unterkrone“ ist in den meisten Fällen aus Gold und fest auf dem Zahn zementiert, die „Überkrone“ ist im herausnehmbaren Zahnersatz befestigt. Die beiden Kronen werden beim Einsetzen des Zahnersatzes in den Mund übereinander geschoben und haften durch Friktion (Prinzip: zwei ineinander gestellte Joghurtbecher). Bei der Geschiebeverankerung werden die Kronen oder Brücken bei der Herstellung mit Geschiebefräsungen oder angesetzten Geschiebeteilen versehen und fest im Mund zementiert. Der herausnehmbare Zahnersatz greift intarsienartig (einlegeartig) in die vorbereiteten Geschiebeteile.

Vollprothetik
Mit einer „Vollprothese“, so ist immer ein herausnehmbarer Zahnersatz gemeint, der für einen zahnlosen Kiefer gefertigt wurde. Sind beide Kiefer eines Menschen vollkommen zahnlos, dann kann das für die Wiederherstellung der Kaufunktion angefertigte künstliche Gebiss auch als „Totalprothese“ bezeichnet werden. Da eine Vollprothese immer sowohl Anteile des nicht mehr vorhandenen Kieferkammknochens (Alveolarknochenfortsatz) als auch mindestens 10 bis maximal 14 Zähne eines Kiefers ersetzen muss, stellt die Anfertigung einer Vollprothese eine umfangreiche und nicht selten komplizierte zahnärztliche/zahntechnische Arbeit dar, so dass stets mehrere Behandlungssitzungen erforderlich sind.

Grundsätzlich gilt: Je schwieriger die Ausgangssituation des zu behandelnden Falles, desto zahlreicher sind die benötigten Behandlungssitzungen. Im Allgemeinen sind vier bis ca. acht Termine die Regel.

In diesen Sitzungen werden – je nach Erfordernis – zunächst Situationsabformungen des oder der zahnlosen Kiefer(s) erstellt. Hierzu werden Abdrucklöffel, die mit weicher, schnell abbindender Abdruckmasse befüllt sind, verwendet. Die so gewonnenen Situationsabformungen, die Hohlformen der zu versorgenden Kiefer darstellen, werden daran anschließend im zahntechnischen Labor mit speziellem Dentalgips ausgossen. Auf der Grundlage dieser vorläufigen Kiefermodelle erfolgen alle weiteren notwendigen Arbeitsschritte in der Zahnarztpraxis, wobei weitere, die genaue Funktion des Kauorgans festhaltende, Abformungen im Patientenmund nötig sind und – je weiter die Vollprothese zahntechnisch Gestalt annimmt – mehrere Anproben des herausnehmbaren Zahnersatzes erfolgen.