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Umweltmedizin umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, die mit Umweltfaktoren in Verbindung gebracht werden (zum Beispiel Wasser-, Boden-, Luft- oder Lebensmittelverschmutzungen, Bau- und Siedlungshygiene einschließlich Lärmschutz, Schutz vor ionisierender Strahlung, gesundheitlicher Verbraucherschutz) sowie die Erstellung umweltmedizinischer Gutachten.
Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jeden Unternehmer und Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Nach § 15 des Sozialgesetzbuches VII sind die Berufsgenossenschaften Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und erlassen Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV) und werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genehmigt. Nach § 17 SBG VII haben sie die Aufgabe, die Unternehmen zu überwachen und die Unternehmer und Versicherten zu beraten.
(Quelle:ZVK)
eingewachsener Finger- oder Zehennagel
Druckmessung in Blase und Harnröhre unter verschiedenen Bedingungen. Zur Erkennung von Blasenentleerungsstörungen.
Harn- und Geschlechtsorgane
Darstellung der ableitenden Harnwege mittels Röntgenaufnahme
Die Urologie umfasst die Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Nieren und harnableitenden Organe, die Behandlung von Fehlbildungen und Verletzungen der weiblichen Harnorgane und des männlichen Urogenitalsystems einschließlich der Erkrankungen der Nebenniere, der Urogenital-Tuberkulose und der Andrologie.